Strecke wird zugewiesen
Ab April müssen Selbstmorde ausserhalb der Rush-Hour zwischen 21 Und 4 Uhr stattfinden. Neu muss der Suizid auch zwei Monate im Voraus per Formular eingereicht werden. „In der Schweiz funktioniert ja nichts ohne Bürokratie“, begründet Alain Ebner vom Amt für Streckenplanung den Entscheid. Die Stelle entlang der Gleise werde dem Selbstmörder zugewiesen. Wer sich ausserhalb der verordneten Zeiten oder Strecke das Leben nimmt, dem drohen hohe Bussen“, warnt Ebner.
Der Entscheid sei zwar drastisch, aber müsse von der Bevölkerung verstanden werden. Denn auch für die Lokführer seien die Selbstmorde verstörend. „Ihre Schicht verlängert sich jedes mal um bis zu drei Stunden, die nicht bezahlt werden.“
Haartrockner tut’s auch
Der Verein der genervten Schweizer Pendler lobt den Entscheid des Bundes. „Ich habe aufgrund von Personenschäden schon zwei Mal die Tagesschau verpasst. Das wünsche ich keinem“, so Sprecher Hansruedi Mötzli. Prinzipiell sei es eh egoistisch, für die „Sache“ einen Zug zu missbrauchen, wenn man mit einem Haartrockner und einer Badewanne das gleiche Resultat erreichen könne.
Allerdings gibt er zu, dass es für ihn schwer sei nachzuvollziehen, was einem depressiven Menschen durch den Kopf gehe. „Die meisten verstehen ja auch nicht was mir durch den Kopf geht, wenn ich mich über den neuen Swiss-Pass oder die fehlenden Mülleimer in der S-Bahn aufrege.“