Bundesgericht verurteilt Schwarzfahrer zu fünf Jahren Stehpendeln

14. März 2014 | Von | Kategorie: Schweiz

Lausanne (den) – Kevin Zaugg aus dem Zürcher Säuliamt stehen harte Zeiten bevor. Das Bundesgericht hat den unbelehrbaren Schwarzfahrer am Dienstag zu fünf Jahren Pendeln im morgendlichen Berufsverkehr verurteilt. Man wolle mit der drakonischen Strafe ein Exempel statuieren, sagten die Richter in einer Pressemitteilung. Doch der Reihe nach.

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Der Albtraum jedes Pendlers: Andere Pendler.

Zaugg lebt in Hedingen und pendelt jeden Tag an seine Arbeitsstelle als Informatiker in Affoltern am Albis. «Die Stationen liegen nur 3 Minuten auseinander. Da wäre ich doch schön blöd gewesen, mir dafür jedes mal ein Billett zu besorgen. Im Nachhinein hätte ich es wohl besser getan», sagt Zaugg nach dem Urteil. Denn trotz der kurzen Reisedistanz wurde der 35-Jährige zwischen Dezember 2010 und Januar 2014 über 50 mal ohne Billett erwischt. Er wurde dafür vom Bezirksrichter zu drei Wochen Zeitungseinsammeln in Zürcher S-Bahnen verknurrt, das Obergericht bestätigte diese Strafe. Doch Zaugg zog den Fall weiter, in der Hoffnung mit einer milderen Strafe davon zu kommen.

 

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