Hitzewelle: UN erklärt klimatisierte Büros zu Menschenrecht
6. Juli 2015 | Von Buzz OrglerGenf (den) — Die Charta der Menschenrechte wurde übers Wochenende um einen Punkt erweitert. Neu steht unter Artikel 31: „Keine Person darf bei Temperaturen über 29 Grad zur Arbeit in einem nicht klimatisierten Büro gezwungen werden.“ Für Hansjürgen Rötgers, Sprecher des Europarats, eine längst überfällige Entscheidung. „Selbst auf Guantanamo wurden die Häftlinge regelmässig mit Eisduschen gekühlt.
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