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Verfolgte Schwulenhasser können in Russland Asyl beantragen

11. November 2013 | Von
Wer schon einmal einem Schwulen den Schädel rasiert oder gar eingeschlagen hat, darf in Russland Asyl betragen. (Screenshot Buzzfeed)

Moskau (den) – Letzte Woche beschloss der Europäische Gerichtshof, dass verfolgte Homosexuelle in der EU ein Recht auf Asyl haben. Nun provoziert Russland mit einem Asylrecht für Schwulenhasser. Wie Parlamentssprecher Boris Jaruslin heute mitteilte, werde jeder, der «Schwuchteln auf den Tod nicht ausstehen kann», ab sofort mit Handkuss in Russland aufgenommen. Grundsätzlich sei es einem Schwulenhasser

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